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Häufig gestellte Fragen zum Kfz-Gutachten in Neuss
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, beantwortet auf einen Blick.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Die Kosten richten sich nach dem Schadensumfang und der geltenden Honorartabelle. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten.
Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei Teilschuld wird anteilig aufgeteilt.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die freie Gutachterwahl gilt unabhängig davon, welche Versicherung der Verursacher hat.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Terminvereinbarung, bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Unfallort.
Übernehmen Sie die Kommunikation mit der Versicherung?
Ja. Wir kommunizieren direkt mit der gegnerischen Versicherung, damit Sie das nicht selbst tun müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten und Wertgutachten?
Ein Unfallgutachten dokumentiert einen konkreten Schaden und dient der Schadensregulierung. Ein Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs, unabhängig von einem Schadensfall.
Erstellen Sie auch Gutachten für Wohnmobile und Caravans?
Ja. Freizeitmobile sind einer unserer Schwerpunkte. Wir sind Mitglied im Caravaning Gutachter Fachverband (CGF).
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Unser Haupteinsatzgebiet ist Neuss und der Umkreis von rund 60 km, darunter Düsseldorf, Kaarst, Grevenbroich, Korschenbroich, Dormagen und Rommerskirchen. Auf Anfrage auch darüber hinaus.
Sind Sie an Wochenenden erreichbar?
Ja, wir sind 24/7 erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Was passiert beim wirtschaftlichen Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Wir ermitteln sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert. Die Differenz ist der Betrag, den die gegnerische Versicherung erstatten muss. Sie können das Fahrzeug behalten oder verkaufen, die Abrechnung erfolgt auf Basis dieser Werte.
Kann ich das Gutachten auch für ein älteres Fahrzeug erstellen lassen?
Ja. Es gibt keine Altersgrenze. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist ein unabhängiges Gutachten wichtig, weil Versicherungen den Wiederbeschaffungswert gerne niedrig ansetzen.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Ein Fahrzeug, das einen Unfall hatte, ist auf dem Markt weniger wert als ein unfallfreies, auch nach einwandfreier Reparatur. Diese merkantile Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten, den die gegnerische Versicherung erstatten muss. Wir berechnen sie als Teil jedes Unfallgutachtens.
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