Unfallgutachten in Neuss
Nach einem Unfall wollen Versicherungen oft schnell abschließen. Mit einem unabhängigen Gutachten stellen Sie sicher, dass Ihr tatsächlicher Schaden vollständig erfasst wird
24/7 erreichbar
Meist <24 Std. vor Ort
100% unabhängig
Was ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Sie tut
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentieren wir Ihren Schaden vollständig und neutral. Wir sind an keine Versicherung und keine Werkstatt gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.
Was das Gutachten enthält
Vollständige Dokumentation aller Schäden
Kalkulation der Reparaturkosten
Ermittlung des Restwerts bei Totalschaden
Bewertung der Wertminderung
Fotodokumentation
Wichtig: Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
So läuft es ab
Sie rufen an und schildern den Schaden.
Wir vereinbaren einen Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.
Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder an den Unfallort.
Nach der Begutachtung erhalten Sie das Gutachten. Wir übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro liegt. Bei Teilschuld wird anteilig aufgeteilt.
Restwert und Reparaturkosten
Wir kalkulieren die voraussichtlichen Reparaturkosten und ermitteln bei Bedarf den Restwert, um festzustellen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Versicherungen können das Gutachten nicht einfach ablehnen, wenn es von einem unabhängigen, anerkannten Sachverständigen erstellt wurde. Falls die gegnerische Versicherung dennoch kürzt oder verzögert, haben Sie mit unserem Gutachten eine rechtssichere Grundlage für weitere Schritte, etwa ein Mahnschreiben oder ein gerichtliches Verfahren.
Wir kommunizieren direkt mit der Versicherung und kennen die üblichen Argumentationsmuster. In den meisten Fällen lässt sich die Regulierung ohne gerichtliche Auseinandersetzung abschließen.
Unfallgutachten und die merkantile Wertminderung
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie neben den Reparaturkosten auch einen Anspruch auf merkantile Wertminderung haben. Auch ein technisch einwandfrei repariertes Fahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies. Dieser Wertverlust ist ein eigenständiger Schadensposten und muss von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.
Wir berechnen die merkantile Wertminderung als festen Bestandteil jedes Unfallgutachtens. Sie müssen diesen Posten nicht gesondert einfordern, er ist automatisch Teil unserer Dokumentation.
Was Sie direkt nach dem Unfall tun
Sichern Sie die Unfallstelle, tauschen Sie Daten aus und fotografieren Sie die Situation, wenn möglich. Unterschreiben Sie keine Formulare der gegnerischen Versicherung, bevor Sie uns kontaktiert haben. Versicherungen versuchen manchmal, kurz nach dem Unfall eine schnelle Einigung anzubieten, die Ihren tatsächlichen Schaden nicht vollständig abdeckt. Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen in wenigen Minuten, was Ihnen zusteht.
Unfallgutachten auch für Wohnmobile und Caravans
Wohnmobile und Caravans haben nach einem Unfall andere Schadensbilder als Pkw. Schäden am Aufbau, an Markisen oder an der Bordelektrik erfordern Spezialkenntnisse. Wir sind auf Freizeitmobile spezialisiert und erstellen auch für diese Fahrzeuge vollständige Unfallgutachten.