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Gutachten zur Leasingrückgabe in Neuss

Leasinggeber bewerten Gebrauchsspuren oft großzügiger zu Ihren Lasten. Mit einem eigenen Gutachten haben Sie eine belastbare Gegenposition.

Übergabeprotokoll

Unabhängig

24/7 erreichbar

Was wir für Sie übernehmen

Vollständige Dokumentation des Fahrzeugzustands vor Rückgabe

Erstellung eines Übergabeprotokolls

Einschätzung, welche Spuren als normale Abnutzung gelten und welche nicht

Warum das sinnvoll ist

Mit einem unabhängigen Protokoll haben Sie eine eigene Dokumentation in der Hand, falls der Leasinggeber nachträglich Schäden geltend macht, die so nicht vorhanden waren.

Tipp: Beauftragen Sie das Gutachten einige Tage vor dem offiziellen Rückgabetermin. So bleibt Zeit, kleinere Mängel noch selbst zu beheben.

Was Leasinggeber als Schaden berechnen dürfen

Normale Gebrauchsspuren, die bei sachgemäßem Umgang entstehen, dürfen dem Leasingnehmer nicht in Rechnung gestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel leichte Kratzer an Kunststoffleisten, minimale Steinschläge auf der Motorhaube oder Abnutzungsspuren an den Pedalen. Übermäßige Schäden hingegen, etwa tiefe Kratzer im Lack, Beulen oder stark abgenutzte Reifen, können berechnet werden.

Die Schwierigkeit liegt darin, dass diese Grenze nicht immer klar ist, und Leasinggeber sie häufig zu ihren Gunsten ziehen. Mit einem eigenen Gutachten haben Sie eine neutrale Grundlage, auf die Sie sich beziehen können.

Leasingrückgabe bei Wohnmobilen und Caravans

Auch Freizeitmobile werden zunehmend geleast. Bei Wohnmobilen und Caravans ist das Schadenspotenzial durch die komplexere Ausstattung größer: Aufbauten, Markisen, Bordelektrik und individuelle Einbauten bieten mehr Angriffsfläche für überhöhte Nachforderungen. Wir begutachten auch Freizeitmobile vor der Leasingrückgabe und kennen die branchenüblichen Bewertungsmaßstäbe.

Unfallgutachten in Kaarst - so gehen wir vor

Sie vereinbaren einen Termin einige Tage vor der geplanten Rückgabe.

Wir begutachten das Fahrzeug bei Ihnen oder in der Werkstatt.

Sie erhalten ein vollständiges Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation.

Bei Unstimmigkeiten mit dem Leasinggeber haben Sie damit eine belastbare Gegenposition.

Welche Schäden darf der Leasinggeber berechnen?

Die Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und einem erstattungspflichtigen Schaden ist oft der Streitpunkt bei der Leasingrückgabe. Normale Abnutzung, die bei sachgemäßem Gebrauch entsteht, darf dem Leasingnehmer nicht in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel leichte Kratzer an Kunststoffleisten, minimale Steinschläge auf der Motorhaube oder Abnutzungsspuren an Pedalen und Lenkrad.
Tiefe Kratzer im Lack, Beulen, stark abgefahrene Reifen oder Schäden an der Verglasung fallen dagegen in eine andere Kategorie. Leasinggeber neigen dazu, diese Grenze großzügig zu Ihren Lasten zu ziehen.

Leasingrückgabe in Neuss und Umgebung

Wir erstellen Leasingrückgabe-Gutachten in Neuss und im gesamten Rhein-Kreis, unter anderem in Düsseldorf, Kaarst, Grevenbroich, Korschenbroich und Dormagen. Wir kommen zu Ihnen oder zum Fahrzeug, Sie müssen das Fahrzeug nicht zu uns bringen. Beauftragen Sie uns einige Tage vor dem offiziellen Rückgabetermin, damit noch Zeit bleibt, kleinere Mängel selbst zu beheben.

Auf einen Blick

Unabhängig

neutral gegenüber dem Leasinggeber

Protokoll

nachvollziehbare Dokumentation

24 / 7

jederzeit erreichbar

Termin anfragen

Am besten rechtzeitig vor dem Rückgabetermin anfragen.

015567 443300
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