Verhalten nach einem Unfall: 5 Schritte, wenn es gekracht hat

Es kracht, und in dem Moment ist der Kopf leer. Das richtige Verhalten nach einem Unfall lässt sich auf fünf Schritte herunterbrechen: Unfallstelle absichern, Verletzten helfen, fotografieren, Kontaktdaten notieren, Hergang aufschreiben. In genau dieser Reihenfolge. Erst kommen Sie und die anderen Beteiligten, dann die Beweise für Ihren Schaden.
Bei Unfallgutachten in Neuss sehen wir immer wieder dasselbe: Was in den ersten Minuten an der Unfallstelle passiert, entscheidet später mit darüber, wie glatt die Regulierung läuft.

Verhalten nach einem Unfall: die 5 Schritte im Überblick
Unfallstelle absichern und auf die eigene Sicherheit achten
Verletzten helfen und bei Bedarf 112 rufen
Unfallstelle und Schäden fotografieren, sobald es gefahrlos geht
Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen aufnehmen
Unfallhergang sachlich festhalten
Am besten speichern Sie sich diese Liste aufs Handy. Im Ernstfall denkt kaum jemand klar.
Schritt 1: Unfallstelle absichern
Warnblinker an. Dann Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen. Seit 2014 muss in jedem Auto in Deutschland eine Warnweste liegen, am besten griffbereit in der Fahrertür statt im Kofferraum.
Danach stellen Sie das Warndreieck auf. Als Richtwerte gelten innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter Abstand zur Unfallstelle. Auf der Autobahn gehen alle Insassen hinter die Leitplanke. Ihr Auto ist ersetzbar, Sie nicht.
Schritt 2: Verletzten helfen, bei Bedarf 112 rufen
Gibt es Verletzte, rufen Sie sofort die 112 und leisten Erste Hilfe, so gut Sie können. Das ist keine Kür, sondern Pflicht. Bei Verletzten kommt außerdem immer die Polizei dazu.
Schritt 3: Fotografieren, sobald es gefahrlos geht
Erst wenn die Stelle gesichert und alle versorgt sind, kommt das Handy raus. Fangen Sie mit dem Überblick an, dann gehen Sie ins Detail:
die Gesamtsituation aus mehreren Richtungen, mit beiden Fahrzeugen im Bild
die Endstellung der Fahrzeuge zueinander
alle Kennzeichen
die Schäden an jedem Fahrzeug, aus der Nähe und mit etwas Abstand
Splitter, Bremsspuren, Verkehrszeichen und Ampeln in der Nähe
Der häufigste Fehler: nur Nahaufnahmen vom eigenen Kratzer. Detailbilder allein zeigen später oft nicht, wie die Fahrzeuge zueinander standen. Genau das wird aber gefragt, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist.
Bei einem kleinen Blechschaden dürfen Sie die Fahrzeuge nach den Fotos von der Fahrbahn fahren, damit der Verkehr wieder fließt.
Schritt 4: Kontaktdaten aufnehmen
Notieren Sie von allen Beteiligten Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung. Fotografieren Sie dazu am besten auch die Versicherungsdaten. Zeugen sind Gold wert: Name und Telefonnummer reichen.
Mit Aussagen zur Schuld halten Sie sich an der Unfallstelle zurück. Ein schnelles "Tut mir leid, hab Sie nicht gesehen" kann später anders ausgelegt werden, als es gemeint war.
Schritt 5: Unfallhergang sachlich festhalten
Schreiben Sie auf, was passiert ist, solange es frisch ist: Uhrzeit, genauer Ort, Wetter, Fahrtrichtungen, wer wie gefahren ist. Eine grobe Skizze hilft. Dafür gibt es den Europäischen Unfallbericht, den viele Versicherungen als Vordruck oder in ihrer App anbieten. Bleiben Sie bei Fakten, keine Vermutungen.
Nach dem Unfall: Versicherung und Gutachten
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung zügig, in der Regel innerhalb einer Woche. Waren Sie nicht schuld, wenden Sie sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Bevor Sie dort irgendetwas unterschreiben oder einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren: Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen aufnehmen. Ein Unfallgutachten dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig, und zwar in Ihrem Interesse.
Wir kommen dafür zu Ihnen, ob in Neuss, Düsseldorf, Kaarst, Grevenbroich, Korschenbroich oder Dormagen.
Häufige Fragen zum Verhalten nach einem Unfall
Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?
Bei Verletzten ja, immer. Bei reinem Blechschaden ist die Polizei nicht in jedem Fall nötig. Rufen Sie sie trotzdem, wenn die Schuldfrage strittig ist, der Unfallgegner keine Daten herausgibt oder sich vom Unfallort entfernt.
Welche Fotos brauche ich nach einem Unfall?
Zuerst Übersichtsbilder der ganzen Unfallstelle mit beiden Fahrzeugen, dann die Kennzeichen und zum Schluss die Schäden im Detail. Ohne Übersichtsbilder lässt sich später schwer zeigen, wie die Fahrzeuge zueinander standen.
Darf ich mein Auto nach einem Unfall von der Fahrbahn fahren?
Bei kleinen Blechschäden ja, nachdem Sie die Position der Fahrzeuge fotografiert haben. Gibt es Verletzte oder ist die Lage unklar, bleiben die Fahrzeuge stehen, bis die Polizei da ist.
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Haben Sie den Unfall nicht verursacht, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen. Sie dürfen den Gutachter dabei selbst wählen.
Wie schnell muss ich einen Unfall der Versicherung melden?
In der Regel innerhalb einer Woche. Die genaue Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Unfall in Neuss oder Umgebung? Wir helfen weiter
Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, wie es weitergeht? Rufen Sie uns an unter 015567 413300 oder schreiben Sie an info@kfz-gutachten-neuss.de. Wir sehen uns den Schaden an und erstellen Ihr Unfallgutachten.
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